Auf ein dynamisches Sportjahr 2012!

Sportförderungsgesetz grosszügig umsetzen
Als Vertreterin der Gemeinden beteiligt sich die ASSA am Vernehmlassungsverfahren zur Sportförderungsverordnung. Insgesamt sind wir mit dem Sportförderungsgesetz und auch mit dem Entwurf der Ausführungsbestimmungen einverstanden. In einigen Punkten wünschen wir uns jedoch eine etwas offenere Formulierung:
Keine Einschränkungen für die Sportförderung:
Das Gesetz formuliert die Ziele und die Tätigkeit des Bundes auf dem Gebiet der Sportförderung offen. Aus unserer Sicht sind die im Verordnungsentwurf vorgesehenen Einschränkungen deshalb nicht sinnvoll. VBS und BASPO sollen den Spielraum im Rahmen der Möglichkeiten – ohne selbst auferlegte Einschränkungen – nutzen!
Feriensportkurse und Lager:
Auch Feriensportkurse für Schulkinder und Lager mit einem redu-zierten Sportangebot (2-3 Std. pro Tag in Kombination mit nicht-sportlichen Angeboten) sollten als unterstützungswürdig eingestuft werden. Der Verordnungsentwurf will dies verhindern, obwohl gerade mit solchen Angebote Sport-Einsteiger zu gewinnen sind.
Grossanlässe:
Das Gesetz sieht die Unterstützung von Sportgrossanlässen von europäischer oder weltweiter Bedeutung vor. Die Verordnung will nun die jährlich wiederkehrenden Anlässe ausschliessen, was im Normalfall verständlich ist. Es kann aber zu Situationen kommen, wo auch die Unterstützung eines wiederkehrenden Anlasses sinnvoll sein kann, wenn dadurch ein national wichtiger Top-Anlass initiiert oder gerettet werden kann. Die Verordnung sollte dies zulassen!
J+S /J+S-Kids:
Das Bundesgesetz macht keinen Unterschied zwischen J+S und J+S-Kids mehr. Aus unserer Sicht könnte man – als Vereinfachung – auch in der Verordnung darauf verzichten.
Gemeinden als Sportanbieter:
In einigen Artikeln der Verordnung sollten die Gemeinden (wie die Schulen) explizit als mögliche Sportanbieter aufgeführt werden, damit es künftig nicht zu Interpretationsproblemen kommt.
sportpolitik.ch Nr. 4 / 2011 als pdf
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